Altbau und Denkmalschutz
Stuck, Holzbalkendecken, alte Dielen und Kastenfenster machen den Wert dieser Häuser aus. Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, brauchen Änderungen an Fassade, Fenstern oder Dach eine Genehmigung. Wir beziehen das Denkmalschutzamt früh ein, damit Planung und Angebote von Anfang an passen und keine Arbeit doppelt gemacht wird.
Neu ab 2027: Energieausweis auch für Baudenkmäler
Ab dem 1. Januar 2027 entfällt die bisherige Ausnahme für denkmalgeschützte Gebäude. Wer ein Baudenkmal verkauft, neu vermietet, verpachtet oder einen solchen Vertrag verlängert, braucht dann grundsätzlich einen gültigen Energieausweis. Der Jahreswechsel allein löst noch keine Pflicht aus, sie entsteht erst mit einem dieser Anlässe. Wir prüfen mit Ihnen rechtzeitig, ob und wann für Ihr Haus ein Ausweis nötig wird.