Häufige Fragen
Fragen zur WEG-Verwaltung in Uhlenhorst
Wie wechseln wir als Gemeinschaft in Uhlenhorst die Verwaltung?
Die Eigentümerversammlung kann den Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit abberufen und uns bestellen. Der bisherige Verwaltervertrag endet spätestens sechs Monate nach der Abberufung. Wir bereiten den Beschluss mit Ihnen vor und übernehmen Unterlagen, Konten und Verträge geordnet.
Übernehmen Sie auch kleine Gemeinschaften?
Ja. Wir verwalten kleine Gemeinschaften ab wenigen Einheiten ebenso wie große Wohnanlagen. Die Mindestvergütung liegt bei 500 € netto im Monat.
Wie erreichen Eigentümer und Bewohner Sie bei einem Schaden?
Telefonisch, per E-Mail, über unser Online-Portal oder über das Formular Schaden melden. In dringenden Notfällen sind wir rund um die Uhr erreichbar.
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