Verwalterwechsel bei Miet- und Zinshäusern
Als Eigentümer eines Miet- oder Zinshauses brauchen Sie keinen Beschluss: Sie kündigen den Verwaltervertrag selbst. Welche Frist gilt, steht in Ihrem Vertrag. Wir sehen ihn gern mit Ihnen durch.
Bei der Übernahme fordern wir die Unterlagen bei der bisherigen Verwaltung an: Mietverträge, Kautionen, Abrechnungen, Wartungs- und Versicherungsverträge. Wir informieren Ihre Mieter, wer künftig ihre Ansprechpartnerin ist, und richten die Mietbuchhaltung ein. Für Sie bleibt wenig zu tun.
Die Vergütung beträgt 5–8 % der Nettokaltmiete zzgl. gesetzlicher MwSt. Wer zum 1. Januar wechseln möchte, sollte sich früh melden, damit die Kündigungsfrist eingehalten wird.