Häufige Fragen zur Mietverwaltung

Was genau übernimmt eine Mietverwaltung, und worin unterscheidet sie sich von anderen Verwaltungsarten? Hier beantworten wir die Fragen, die Eigentümer vor einer Beauftragung am häufigsten beschäftigen. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie auf der Seite Miet- und Zinshausverwaltung.

Wir verwalten bereits Miet- und Zinshäuser in Hamburg und im Umland. Die Antworten beschreiben, wie wir arbeiten; andere Verwaltungen können es anders handhaben.

Das Wichtigste in Kürze

Für wen?

Für Eigentümer, denen ein ganzes Miethaus gehört, allein oder gemeinsam mit anderen.

Was gehört dazu?

Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung, Mieterkontakt, Instandhaltung und Neuvermietung.

Wer entscheidet?

Sie. Wir bereiten vor, setzen um und berichten Ihnen regelmäßig.

Wer ist zuständig?

Die Inhaberin Sabrina Kunkel persönlich, als feste Ansprechpartnerin für Ihr Haus und Ihre Mieter.

Fragen und Antworten

Was kostet die Mietverwaltung?

Die Vergütung beträgt 5–8 % der Nettokaltmiete zzgl. gesetzlicher MwSt. Wo Ihr Haus in dieser Spanne liegt, hängt vom Aufwand bei der Übernahme ab: Wie geordnet sind die Unterlagen der bisherigen Verwaltung, wurde regelmäßig instand gehalten, und sind die Mieten gepflegt worden? Ein gut geführtes Haus liegt am unteren Ende. Müssen wir Sanierungen nachholen und Mieten anpassen, ist der Aufwand höher. Den genauen Satz nennen wir Ihnen nach Durchsicht der Unterlagen in einem festen Angebot.

Mehr dazu auf der Seite Mietverwaltung Kosten in Hamburg.

Was macht eine Mietverwaltung?

Eine Mietverwaltung führt ein Miethaus im Auftrag des Eigentümers. Wir überwachen die Mieteingänge, erstellen die Betriebskostenabrechnung, sind Ansprechpartner für die Mieter, beauftragen Reparaturen und kümmern uns um die Neuvermietung frei werdender Wohnungen. Sie erhalten regelmäßig eine Abrechnung über Einnahmen und Ausgaben und werden gefragt, sobald eine größere Entscheidung ansteht.

Worin liegt der Unterschied zur WEG-Verwaltung?

Bei der Mietverwaltung gehört das ganze Haus einem Eigentümer oder einer Eigentümergruppe, und wir arbeiten in deren Auftrag. Die WEG-Verwaltung betrifft Häuser, die in Eigentumswohnungen aufgeteilt sind: Dort verwalten wir das gemeinschaftliche Eigentum für die Gemeinschaft aller Wohnungseigentümer, bereiten Versammlungen vor und setzen Beschlüsse um.

Was ist der Unterschied zur Sondereigentumsverwaltung?

Die Sondereigentumsverwaltung betrifft eine einzelne vermietete Eigentumswohnung. Wir betreuen dann das Mietverhältnis dieser Wohnung für ihren Eigentümer, während das Gebäude selbst von der WEG-Verwaltung geführt wird.

Kann ich den Stand meines Anliegens online einsehen?

Ja. Über unser Online-Portal sehen Mieter und Eigentümer jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand ihrer Anliegen, ohne nachfragen zu müssen.