Mietverwaltung für Erbengemeinschaften: ein Haus, mehrere Eigentümer
Wenn ein Miethaus an mehrere Erben fällt, kommen zur Trauer oft ganz praktische Fragen: Wer kümmert sich um die Mieter? Wer hat Zugriff auf das Konto? Wer entscheidet über die Reparatur? Als neutrale Miet- und Zinshausverwaltung übernehmen wir das Tagesgeschäft und sorgen dafür, dass alle Beteiligten denselben Stand haben.
Wir verwalten bereits Miet- und Zinshäuser in Hamburg und im Umland. Rechtsberatung leisten wir dabei nicht: Fragen zum Erbrecht, zur Auseinandersetzung oder zu Steuern klären Sie bitte mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Wir liefern die Zahlen und Unterlagen, die dafür gebraucht werden.
Was eine Erbengemeinschaft von der Verwaltung braucht
Eine Ansprechpartnerin
Mieter, Handwerker und Behörden wenden sich an uns. Kein Erbe muss allein die Arbeit für alle übernehmen.
Gleicher Stand für alle
Jeder Miterbe erhält dieselben Informationen und Abrechnungen, zur gleichen Zeit und in gleicher Form.
Getrennte Kasse
Mieten und Ausgaben laufen über ein eigenes Konto für das Haus, getrennt vom Privatvermögen der Beteiligten.
Vorbereitete Entscheidungen
Steht etwas an, erhalten alle eine Beschreibung, Angebote und unsere Einschätzung. Entscheiden müssen die Erben selbst.
